Harmony
Fraktions-Regelwerk
Das Rollenspiel hängt von jeder einzelnen Person ab.
Auch von dir! Du bist eine wichtige Person auf dem Server!
Bitte lies dir das Regelwerk aufmerksam durch, um ein Einheitliches Wissen auf dem Server zu schaffen
- §1.0 Um eine Fraktion offiziell zu machen, muss ein Antrag bei der Fraktionsverwaltung gestellt und genehmigt werden. Zusätzlich sind mindestens fünf Mitglieder erforderlich, die bereits im Discord verfügbar sind.
- §1.1 Um als Fraktion agieren zu dürfen, muss man als eine Gruppierung erkennbar sein. Hierfür benötigt man 2 erkennbare Merkmale an der Kleidung, sowohl als auch die gleiche Farbe an den Autos.
- §1.2 Der Beitritt einer Fraktion muss durch eine mündliche oder schriftliche Bewerbung erfolgen.
- §1.3 Eine Fraktion darf Teammitglieder beinhalten.
- §1.4 Die Änderung eines Konzeptes muss beantragt werden and die Fraktionsverwaltung.
- §1.5 Mitarbeiter offizieller Fraktionen dürfen nie mehr als 50.000 aus einer Fraktionskasse auszahlen und benötigen eine Begründung dafür. Der Inhaber einer offiziellen Fraktion darf nie mehr als 200.000 aus der Fraktionskasse auszahlen und benötigt ebenfalls eine Begründung dafür. Diese Regel setzt sich nach 1 Woche zurück. Mechaniker sind durch die Bezahlung der Tuning Rechnung davon ausgenommen.
- §1.6 Das Durchsuchen von Toten ist strengstens untersagt.
- §1.7 Das Baiting gegenüber offiziellen Fraktionen ist untersagt.
- §1.8 Offizielle illegale Fraktionen dürfen eine maximale Mitgliederzahl von 3 haben.
- §1.9 Offizielle Staatsfraktionen besitzen keine begrenzte Mitgliederzahl.
- §1.10 Das Ausnutzen von Grauzonen ist strengstens untersagt.
- §1.11 Eine Fraktion hat sich stets an ihr eigenes Konzept gehalten.
- §1.13 Kündigungen müssen IC oder im Discord mitgeteilt werden, sofern der Spieler in den letzten 36 Stunden anwesend war. Wenn das nicht der Fall ist, darf die Kündigung ohne Inkenntnissetzung erfolgen. Sofern die Regel nicht eingehalten wird, erhält die jeweilige Person ihren Job für mind. 48 Stunden wieder.
- §1.14 Kündigungen müssen einen nachvollziehbaren Grund haben und dürfen nicht willkürlich geschehen.
- §1.15 Das Verkleiden und Ausgeben als eine Fraktion ohne Mitglied davon zu sein ist nur mit RP-Hintergrund erlaubt Zum Beispiel: Wenn er eine PD-Weste trägt und sich als Undercover-Cop ausgibt.
- §1.16 Es gilt ein Aufbauschutz, in dem die Fraktion 3 Tage keinen Ladenraub,Staatsbank oder Schusscall machen darf. Es ist immerhin ein Aufbauschutz, wo man Zeit hat, sich aufzubauen. Die Regel verfällt wenn man eins der Dinge Missachtet
- §1.17 Unnötiges „Gambo“ führt direkt zu einer Verwarnung, unabhängig davon, ob jemand sagt: „Ich knall den ab, weil er mich einmal beleidigt hat“ oder weil eine Person aus einer Fraktion respektlos war. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Fraktion dies mehr als zweimal macht – in diesem Fall hat die betroffene Partei das Recht, eine Schussankündigung auszusprechen.
- §1.18 Es ist Verboten Zugänge zu einem Anwesen / Gebäude komplett zu versperren! Ebenso gelten Zugänge auf ein Dach oder in ein Keller! ( damit ist gemeint mit Fahrzeugen die Eingänge zu zu parken! )
- §1.19 Die folgenden Dächer sind verboten und es dürfen weder Schusssituationen angefangen noch hin verlagert werden.( Gilt auch für Staatsfraktionen )
- §1.20 Es ist nicht gestattet das Bad Fraktionen ohne einen trifftigen Grund Staatsfraktionen callen. Dies zählt auch für Unmarkeds von Staatsfraktionen! Staatsfraktionen! Eine Ausrede, das man nicht wissen kann das es Staatsfrakler in Unmarked Fahrzeugen sind zählt nicht!
- §1.21 Eine illegale Fraktion darf bis zu 15 Mitglieder haben.
- §2.0 Das unbegründete Verteilen von Strafen ist strengstens verboten.
- §2.1 Dritt Partei unter Staatsfraktionen ist erlaubt.
- §2.2 Eine offizielle Staatsfraktion darf nur aus einem triftigen Grund übernommen werden.
- §2.3 Wenn eine Person festgenommen wird, ist man dazu verpflichtet, ihn auf seine Rechte sowie den bestehenden Tatverdacht hinzuweisen. Sollte das nicht geschehen, muss die Person freigelassen werden. Nur illegale Objekte dürfen bei der Durchsuchung abgenommen werden.
- §2.4 Staatsfraktionen dürfen nur mit einem triftigen Grund eine Person durchsuchen.zb: wenn es einen Tatverdacht gibt !
- §2.5 Das LSMD und die Mechaniker sind unantastbar. Das Leben der Mediziner ist ebenfalls unantastbar und Gewalt gegenüber ihnen wird mit Konsequenzen bestraft.
- §2.6 Dem LSMD ist das Wiederbeleben einer Person während einer Situation untersagt. Der Wiederbelebungsprozess darf erst nach einer Situation erfolgen.
- §2.7 Das Ausrufen von Sperrzonen darf nur mit Begründung erfolgen. Das Betreten einer Sperrzone ohne Grund ist strengstens verboten und es zählt ein automatischer Schuss Call für die Staatsfraktion, die die Sperrzonen ausrufen.
- §2.8 Der Besitz und die Benutzung von Waffen von Staatsfraktionen ist für Zivilisten und Mitglieder illegaler Fraktionen strengstens untersagt. (Karabiner Gewehr, Gefechtspistole, Taschenlampe, Schlagstock,Pumpgun)
- §2.9 Das Dursuchen und das Abnehmen von Staatswaffen bei Mitgliedern staatlicher Fraktionen ist strengstens untersagt.
- §2.10 Das Klauen von Autos staatlicher Fraktionen ist nur mit RP-Hintergrund erlaubt.
- §2.11 Das Klauen von Autos eines Mediziners ist strengstens untersagt
- §2.12 Wenn man Korruption betreiben möchte, muss zuvor ein Ticket eröffnet werden. Erst mit der Bestätigung durch die Fraktionsverwaltung ist dies legitim.
- §2.13 Wenn ein Akteneintrag älter als 1 Tag ist dürfen Personen nicht mehr von Beamten durchsucht werden.Zum Beispiel: Ein Exekutivbeamter darf dich durchsuchen, wenn dein Eintrag weniger als einen Tag alt ist. Das bedeutet, dass die Person auf Bewährung ist, nachdem sie aus dem Gefängnis entlassen wurde.
- §3.1 Das Betreten eines Anwesen ohne Aufforderung gilt als direkter Schuss Call.
- §3.2 Illegale Fraktionen müssen sich stets an ihr Konzept halten.
- §3.3 Unter kriminelle Fraktionen fallen: Gangs, Biker, Mafien, Kartelle, etc.
- §3.4 Eine Fraktion darf nur 4 Leaderschaftler besitzen.
- §3.5 Es ist untersagt, als Crime Frak im Anwesen / Hood von verbündeten Fraktionen Unterschlupf zu suchen, damit die Staatsfraktionen euch nicht angreifen können.
- §3.5 Es ist Verboten eine ganze Fraktion wegen dem Fehler einer Person zu bestrafen und gilt als POWER RP und kann mit einem Frakwarn oder Strike bestraft werden!
- §3.6 Fraktionen, die in der Testphase sind, dürfen keine Drogenrouten beanspruchen.
- §3.7 Geld Forderungen gegen Offizielle Fraktionen dürfen beginnen ab 100.000$ und in 600.000$ schritten pro Streetfight/Baseraid gesteigert werden. Max 1.000.000$
- §3.8 Eine Fraktion darf nur mit Fahrzeugen in Fraktions Farbe agieren.
- §3.9 Fraktionen dürfen fehlende Mitglieder nicht mit Mitgliedern anderer/fremder Fraktionen aufstocken, um sich Vorteile bei z.B.Base Raid oder ähnlichem zu verschaffen. Söldnerei
- §3.10 Es ist nicht verboten, als Crime-Fraktion im Anwesen oder in der Hood verbündeter Fraktionen Unterschlupf zu suchen, um Angriffe durch Staatsfraktionen zu vermeiden. Allerdings müsst ihr damit rechnen, dass unter Umständen eine Razzia beantragt wird.
- §3.11 Hinrichtungen durch eine Fraktion müssen durch eine Fraktionsverwaltung genehmigt werden. ( Achtung !!! Der Jeweilige IC wird gelöscht bzw entfernt )
- §3.12 Der Beitritt einer illegalen Fraktion muss mit einem Blood-In vollzogen werden. Der gewaltsame Rauswurf aus einer illegalen Fraktion ist nur durch ein Blood-Out offiziell. Ein friedlicher Rauswurf aus einer Fraktion ist durch die Kündigung offiziell. Ein Blood-In/Blood-Out darf nur von einem führenden Fraktionsmitglied erfolgen. Nach dem Blood-Out müssen alle internen Informationen vergessen werden.
- §3.13 Korruption ist gestattet.
- §3.14 Fraklager Plünderung ist für alle Fraktionsmitglieder verboten, auch bei einem Austritt aus der Fraktion.
- §3.15 Fraktionen dürfen andere Fraktionen nur alle 5 Stunden Base-Raiden. Nach einem Base-Raid gilt für alle beteiligten Fraktionen die 5 Stunden!
- §4.1 Der Fraktionsverwaltung ist es selbst überlassen, bei kleineren Vergehen zu entscheiden, ob ein Frak Warn verhängt wird oder nicht.
- §4.2 Ab 3 beteiligten Personen einer Fraktion darf ein Frakwarn ausgesprochen werden, das heißt, dass 3 Mitglieder Regelverstöße begangen haben müssen sie sich für ein Freak Warn entscheiden.
- §4.3 Nicht angekündigte Stürmungen werden mit einer Fraktionswarnung bestraft. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Stürmungen den festgelegten Regeln folgen und vorherige Genehmigungen eingeholt werden. Wiederholte Verstöße können zu schwereren Konsequenzen, wie einem temporären oder permanenten Ausschluss aus der Fraktion, führen.
- §4.4 Ab 3 aktiven Frakwarns wird eine Fraktion automatisch aufgelöst.
- §4.5 Nach der Auflösung einer illegalen Fraktion darf diese für 3 Tage nicht erneut eröffnet werden. Staatsfraktionen sind von dieser Regel ausgenommen.
- §4.6 Ein Fraukwarn läuft nach 1 Woche wieder ab!
- §4.7 Wenn man sich nicht an die festgelegten Vorgaben für Kleidung, Fahrzeuge und andere spezifizierte Anforderungen innerhalb einer Fraktion hält, wird dies als Regelverstoß gewertet und mit einer Verwarnung bestraft. Diese Vorgaben dienen dazu, ein einheitliches und realistisches Auftreten der Fraktion zu gewährleisten und den RP-Flow zu fördern. Wiederholte Verstöße gegen diese Vorschriften können zu weiteren Konsequenzen führen, einschließlich temporärer Ausschlüsse oder anderer Strafen, je nach Schwere des Verstoßes und den Entscheidungen der Fraktionsverwaltung.
- §4.8 Verbot von Fraktionskriegen oder Angriffen: Eine Fraktion, die gegen die Regeln für Kriege oder Razzien verstößt, könnte für einen festgelegten Zeitraum vom Krieg führen ausgeschlossen werden. Dies würde ihre militärische Handlungsfähigkeit einschränken.
- §4.9 Fraktionsauflösung: Wenn eine Fraktion systematisch gegen die Regeln verstößt oder die Fraktionsleitung wiederholt versagt, kann die Fraktion temporär oder dauerhaft aufgelöst werden. Alle Fraktionsmitglieder müssen dann entweder einer anderen Fraktion beitreten oder als Zivilist agieren.
- §4.10 Temporäre Sperrung der Fraktionsrechte: Die Fraktion verliert für eine bestimmte Zeit ihre Rechte, bestimmte Aktivitäten durchzuführen, wie z. B. das Rekrutieren neuer Mitglieder, das Durchführen von Razzien oder das Starten von Kriegen. Diese Strafe kann für eine festgelegte Dauer oder bis zur Klärung des Problems gelten.
- §4.11 Zwangsrekrutierung von Neulingen: Eine Strafe könnte darin bestehen, dass eine Fraktion gezwungen wird, neue Mitglieder zu rekrutieren, um ihre Teamdynamik zu verbessern, wenn sie wiederholt mit internen Konflikten oder Unordnung innerhalb der Fraktion zu kämpfen hat.
- §4.12 Verbot von Fraktionskriegen für einen Zeitraum: Eine Fraktion, die wiederholt gegen die Regeln für Kriege und Auseinandersetzungen verstößt, könnte für eine bestimmte Zeit vom Kriegführen ausgeschlossen werden, um zu verhindern, dass ihre unfaire Taktiken das Gleichgewicht stören.
- §5.1 Ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen muss zunächst bei der Fraktionsverwaltung beantragt und von dieser offiziell genehmigt werden. Ohne diese Genehmigung gilt das Bündnis als nicht gültig und darf weder in RP-Situationen berücksichtigt noch strategisch genutzt werden. Die Fraktionsverwaltung prüft dabei, ob das Bündnis den serverinternen Regeln entspricht und keine unfairen Vorteile für die beteiligten Fraktionen schafft.
- §5.2 Ein Krieg zwischen zwei Fraktionen hält 1 Tage an.
- §5.3 Eine Stürmung oder Razzia muss mindestens 30 Minuten im Voraus angekündigt und von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden. Ohne diese Genehmigung und Vorankündigung ist die Durchführung nicht erlaubt.
- §5.4 Ein Krieg darf nur mit einem triftigen Grund ausgerufen werden und muss genehmigt werden. Die Kriegsbegründung muss durch einen Clip/ein Bild oder sonstiges belegt werden. Die Begründung darf nicht älter als 2 Tage sein.
- §5.5 Fraktionen, die ein Bündnis miteinander eingegangen sind, dürfen in allen Situationen gemeinsam agieren, solange ihr Verhalten den Serverregeln entspricht und keine unfairen Vorteile gegenüber anderen Fraktionen entsteht.
- §6.1 Den Besitz einer illegalen Routen muss man sich erkämpfen.
- §6.2 Die illegale Route darf an andere Gruppierungen verpachtet werden. Die Verpachtung muss von beiden Seiten profitieren und darf nicht erzwungen werden.
- §6.3 Staatsfraktion dürfen 2 mal am Tag eine Route jeder Art pushen ohne Zeit Begrenzung, dabei darf FIB nicht dazu gefunkt werden
- §6.4 Das LSPD darf pro Woche 3x insgesamt ein Labor angreifen! Pro Tag nur 1x!
- §6.5 Ein Labor darf nur zwischen 19:00 Uhr und 23:00 Uhr versucht werden zu raiden/razzia Crime Fraktionen dürfen sich nicht in der nähe vom Labor angreifen (Iinteragieren)
- §6.6 Es ist verboten, einen Reconnect durchzuführen, um einen besseren Kurs für den Verkauf von Drogen zu bekommen.
*Erfassung personenbezogener Daten: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über ihre persönlichen oder sachlichen Verhältnisse, mithin Daten, die ihre Identität ausweisen oder die dazu genutzt werden können, ihre Identität festzustellen. Darunter fallen beispielsweise ihr richtiger Name. ihre Anschrift, Telefonnummer oder Geburtsdatum. Zu den personenbezogenen Daten zählen auch personenbeziehbare Daten, d.h. Daten ohne direkten Bezug, aus denen sich aber eine Person herleiten lassen kann, wie beispielsweise die IP-Adresse. Beim Betreten des Spielservers wird der Speicherung von persönlichen Daten zugestimmt. Hierzu gehört jedoch nur die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers. Weitere oben genannte Daten werden durch das Betreiben des Spieles Servers nicht vermittelt. Die IP-Adresse bleibt der Server intern und wird nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger oder Zweck ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu gehören der Account, die IP-Adresse oder sonstige von uns bezogene Daten.
Jeder, der auf unserem Server spielt, erklärt sich mit den oben genannten Regeln einverstanden
Das Serverteam behält sich vor, jederzeit Änderungen am Regelwerk vorzunehmen
Ebenfalls erhält das Serverteam das volle Weisungsrecht.